Judengasse 10
Kulturhistorisch sehr bedeutend
Teilabbruch des denkmalgeschützten Hauses Judengasse 10 abgelehnt
ROTHENBURG – Einstimmig hat der Bauausschuss in öffentlicher Sitzung am Montagabend im Rathaussaal das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Teilabbruch des denkmalgeschützten Hauses Judengasse 10 aufgrund der bau-, stadt- und religionsgeschichtlichen Bedeutung versagt. Auch das Landesamt für Denkmalpflege hatte seine Zustimmung zum Abbruch verweigert. Die Stadtverwaltung wurde vom Bauausschuss beauftragt, dafür Sorge zu tragen, „dass dem Haus nichts passiert und es nicht plötzlich zusammenfällt.“
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Judengasse 10
Foto: (c) Lothar Schmidt
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